Konfliktmanagement

Konfliktmanagement mediation de

Konflikte am Arbeitsplatz sind häufig komplex und verworren. Für alle Beteiligten wird es zunehmend schwieriger, zu verstehen, worum es eigentlich geht und angemessene Lösungsoptionen zu entwickeln. Das Unternehmen ist verpflichtet, seine Mitarbeitenden in ihrer psychischen Integrität zu schützen und bei eskalierenden Konflikten oder gar Anzeichen für Mobbing oder sexueller Belästigung zu intervenieren. Wir unterstützen Sie je nach Eskalationsstufe mit folgenden Interventionen :

ANALYSE DES ARBEITSKLIMAS

Klärung einer verworrenen Situation, um geeignete Interventionsmassnahmen abzuleiten. Für eine Analyse des Arbeitsklimas braucht es keine klagende Partei, sie kann proaktiv aufgrund von Anzeichen für ein gestörtes Arbeitsklima durch die dazu befugten Entscheidungsträger im Unternehmen ausgelöst werden.

EXPERTISE BEI KLAGEN ZU MOBBING / SEXUELLER BELÄSTIGUNG  Wenn es um Mobbing oder sexuelle Belästigung geht, ist die Situation selten eindeutig. Unternehmen und Gerichte beauftragen uns in solchen Fällen mit einer Expertise. Bei einer Expertise geht es darum, Behauptungen von beweisbaren Fakten zu trennen, den Parteien den Raum zu bieten, ihre Version der Dinge darzulegen, den Kontext zu analysieren, die Hypothesen von Mobbing oder sexueller Belästigung zu überprüfen und aufzuzeigen, ob das Unternehmen seine Verantwortung angemessen wahrgenommen hat, die Bedürfnisse der Parteien zu klären und aufgrund der Erkenntnisse Massnahmen zur Intervention und Prävention zu erarbeiten.   Vorgehen: Klärung der Rahmenbedingungen mit dem Auftraggeber / Individuelle Erstanhörung der Parteien / Individuelle, vertrauliche Anhörung von Zeugen (Zeugenschutz) / Analyse vorliegender Dokumente / Abschliessende Individuelle Anhörung der Parteien mit Konfrontation zu bisherigen Erkenntnissen /   Quantitative und qualitative Datenanalyse / Schriftlicher Rapport. Alle Gespräche werden durch zwei BeraterInnen geführt, protokolliert und durch die Angehörten unterschrieben. Die Protokolle können nur durch einen Richter im Rahmen eines offiziellen Verfahrens eingefordert werden.  

MEDIATION

Mediation ist ein Prozess, in dem ein allparteilicher Dritter (MediatorIn) die Konfliktparteien unterstützt, ihren Konflikt eigenverantwortlich zu klären. In einer Mediation geht es nicht um Schuldfragen, sondern darum anzuerkennen, was die verschiedenen Parteien aus ihrer Sicht erlebt haben, den Dialog wieder herzustellen, zu erkennen, welche Faktoren den Konflikt verschärft haben und gemeinsam auf eine nachhaltige und für alle Betroffenen akzeptable Lösung hinzuarbeiten.

Vorgehen : Klärung der Rahmenbedingungen mit AuftraggeberIn / Vertrauliche, individuelle Vorgespräche mit allen Beteiligten / Zwischenbilanz mit AuftraggeberIn zur Frage, ob Mediation die angemessene Intervention ist / Mediationssitzungen mit zwei MediatorInnen / Gemeinsames Verfassen einer schriftlichen Abmachung / Mit Parteien Kommunikation gegenüber AuftraggeberIn, KollegInnen und anderen am Konflikt interessierten Personen definieren / Nachbetreuung sicherstellen.